Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat der Bürgerschaft am 2.5.2023 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für Hochschullehre mit digitalen Elementen weiterentwickeln soll. Wird der Entwurf erwartungsgemäß zum Gesetz, kommt es in Hamburg zu den folgenden Neuerungen:
  • In der Aufgabenzuweisung der Hochschulen wird der Begriff der Online-Kurse durch den der Online-Lehre ersetzt, um zu verdeutlichen, dass digitale Elemente als sinnvolle Ergänzung auch zu ansonsten in Präsenz durchgeführten Formaten eingesetzt werden sollen.
  • Zudem wird die Vermittlung digitaler Kompetenzen als Aufgabe der Hochschulen aufgenommen.
  • Der Einsatz von Online-Lehre soll zu einer verbesserten Vereinbarkeit des Studiums mit den Bedürfnissen von Studierenden mit Familienaufgaben, von Studierenden mit Behinderungen, von Studierenden mit Migrationshintergrund sowie dem internationalen Austausch beitragen.
  • Für die Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen wird eine dauerhafte Rechtsgrundlage geschaffen.
  • Da es von entscheidender Bedeutung sein könne, auch die Diskussionen mit Veranstaltungsteilnehmenden verfolgen zu können, wird eine Aufzeichnung auch der Studierenden in Ton und Bild zugelassen (unter Bedingungen; es müsse weiterhin ohne eine Befürchtung negativer Konsequenzen möglich sein, ein Studium ohne die Aufzeichnung eigener Wort- oder Bildbeiträge zu absolvieren).
  • Auf die bisher vorgesehene Freiwilligkeit der Teilnahme an Online-Prüfungen wird verzichtet, sofern keine Videoaufsicht erfolgt (betrifft insbesondere sogenannte Take-Home-Exams).
  • den Hochschulen wird gestattet, eine Online-Prüfung in den Räumen der Hochschule anzubieten und verbindlich vorzugeben, bei der ausschließlich Geräte der Hochschule verwendet werden.