Foto: UHH/Kranz

Bis Mitte Dezember 2016 war an den staatlichen Hochschulen in Deutschland zu befürchten, Lehrende müssten alle digitalen Kopien, die sie ihren Studierenden gemäß §52a UrhG zum Download anbieten, zum Jahreswechsel vom Netz nehmen. Die Verwertungsgesellschaft WORT hatte zuvor einen Rahmenvertrag erwirkt, der das Ende der bisher üblichen Pauschalvergütung für die digitalen Semesterapparate an den Hochschulen vorsah. Da der neue Rahmenvertrag erfordert hätte, ab Anfang 2017 jedes Digitalisat mithlife einer Online-Meldemaske einzeln zu erfassen, regte sich Widerstand.

Nun haben sich die Hochschulrektorenkonferenz, die Kultusministerkonferenz und die VG Wort geeinigt. Die bisher praktizierte Pauschalvergütung der Ansprüche der VG Wort nach § 52a UrhG wird bis zum 30. September 2017 fortgeführt. Für die Zeit danach wird in den kommenden Monaten „eine für alle Beteiligten praktikable und sachgerechte Lösung“ entwickelt. Weitere Informationen samt einer Auflistung dessen, was ohnehin erlaubt ist, finden Sie im Blog der Stabi. Für Fragen zur Rechtslage hat die Stabi obendrein eine Mailadresse eingerichtet: 52a-urhg@sub.uni-hamburg.de