Die Ungewissheit darüber, unter welchen Bedingungen Lehrende künftig digitale Semesterapparate mit urheberrechtlich geschütztem Material bereitstellen können, ist erstmal vorbei. Ab März 2018 gilt für zunächst fünf Jahre ein neues Gesetz zum Urheberrecht in der Wissenschaft, abgekürzt UrhWissG. Alle wichtigen Infos darüber finden Sie in diesem Newsletter-Beitrag der Präsidialverwaltung. Etwas mehr ins Detail geht die Juristin und Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek, Prof. Dr. Gabriele Beger, mit ihrer Handreichung. Spezielle Fragen zum Thema können Sie an Frau Hülya Kaya richten, sie ist Referentin in der Stabsstelle Recht im Präsidium.
Anleitungen für Lehrende, Rahmenbedingungen
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