Der Wissenschaftsrat hat Empfehlungen zur Digitalisierung der Hochschullehre veröffentlicht. Darin wird aufgezeigt, wie Lehre und Studium mit Hilfe digitaler Elemente qualitativ verbessert werden können. Die Empfehlungen beinhalten Vorschläge, wie Hochschulen die Digitalisierung strategisch für ihre Profilbildung einsetzen können. „Bei der Digitalisierung handelt es sich um eine große Transformationsaufgabe, die die Mitwirkung von Hochschulen, Lehrenden und Studierenden und deren enge Kooperation erfordert. Nötig sind außerdem zusätzliche Investitionen seitens der Politik sowie starke Unterstützungsstrukturen“, so der Wissenschaftsrat.

Wir dokumentieren im Folgenden die Kurzfassung der Empfehlungen, die nach den Bedingungen der CC-Lizenz (CC BY-SA) veröffentlicht werden dürfen.

Empfehlungen zur Digitalisierung in Lehre und Studium

Kurzfassung

Die Hochschulen sind in der Digitalisierung in Lehre und Studium zum Teil schon weit vorangeschritten. Die COVID-19-Pandemie hat zusätzlich große Experimentierfreude und Kreativität im Umgang mit digitalen Instrumenten in der Lehre freigesetzt und – nicht nur die digital unterstützte – Lehre in das Zentrum der Aufmerksamkeit aller Beteiligten und der Öffentlichkeit gerückt. Diese positiven Entwicklungen sollten aufgegriffen und gefördert werden, um die digitale Transformation in den Hochschulen konsequent weiter voranzutreiben und sie proaktiv und hochklassig auszugestalten. Die Digitalisierung kann dabei helfen, einen Qualitätssprung in Lehre und Studium (vgl. Wissenschaftsrat, Drucksache 9699-22, S. 22) zu erreichen und die akademische Bildung insgesamt zu verbessern. Sie kann eingesetzt werden, um die Lehr-Lern- und Studienkultur zu verändern: hin zu mehr Reflexion, intellektueller Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit sowie individuellen Freiräumen und Handlungsspielräumen bei der Organisation des Studiums (S. ebd., S. 7 und S. 9). Und sie kann Räume für eine engere Begleitung und Betreuung der Studierenden auf Seiten der Lehrenden schaffen (S. ebd., S. 33).

Die Digitalisierung ist eine große gesellschaftliche Transformationsaufgabe, der sich niemand entziehen kann (ein Beleg dafür ist die Digitalisierung in der Medizin, welcher der Wissenschaftsrat ein eigenes Papier widmet, vgl. Wissenschaftsrat, Drucksache 9825-22). An den Hochschulen werden Kompetenzen für die digitale Welt erworben, welche die Teilhabe an einer zunehmend digital geprägten Gesellschaft ermöglichen. Sie übernehmen eine Qualifikationsfunktion für den Arbeitsmarkt der Zukunft, verfügen über eine hohe Innovationskraft, etwa bei der Weiterentwicklung digitaler Technologien, und von ihnen geht eine Hebelwirkung für viele wirtschaftliche Bereiche aus. Die Hochschulen müssen daher in die Lage versetzt werden, als Impulsgeber zu wirken und den digitalen Wandel anzuführen. Dies erfordert die Bereitschaft zu Veränderungen und Investitionen – auf Seiten der Hochschulen, der Lehrenden, der Studierenden und der Politik. Die Digitalisierung ist zudem notwendige Voraussetzung dafür, dass Deutschland als Studien-, Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort wettbewerbsfähig und international attraktiv bleibt. Auch dafür ist die Digitalisierung an den Hochschulen von kaum zu überschätzender Bedeutung. Sie ist daher von allen beteiligten Akteuren gemeinsam voranzutreiben und zu unterstützen.

Chancen, Grenzen und Leitprinzipien der Digitalisierung in Lehre und Studium

Die Digitalisierung bietet zahlreiche Chancen zur Weiterentwicklung von Hochschulbildung: In Lehre und Studium kann sie zur Qualitätsentwicklung und Flexibilisierung beitragen. Sie bietet die Möglichkeit, mit digitalen Lehr-Lernangeboten Hochschulbildung einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen. Ein Studium kann durch den Einsatz bestimmter Technologien stärker individualisiert werden. Zudem kann mit ihrer Hilfe die Internationalisierung vertieft und die fächerübergreifende Zusammenarbeit befördert werden.

Bei der Gestaltung sollten einige Grenzen und Risiken der Digitalisierung in Lehre und Studium bedacht werden. Selbst interaktiv angelegte digitale Lehr-Lernformate können persönliche Begegnungen nicht ersetzen; der Erwerb sozialer Kompetenzen ist online nicht in gleicher Weise wie in Präsenz möglich. Zudem bestehen Grenzen hinsichtlich der Skalierbarkeit: Zwar können Online-Veranstaltungen für einen größeren Personenkreis geöffnet werden als Präsenzveranstaltungen, jedoch werden Diskussionen und soziale Lernprozesse weiterhin leichter im persönlichen Miteinander zu organisieren und Prüfungen leichter vor Ort durchzuführen sein.

Um Chancen und Grenzen der Digitalisierung in Lehre und Studium auszutarieren, empfiehlt der Wissenschaftsrat, folgende Leitprinzipien zu berücksichtigen:

  • Innovation und Kreativität auf institutioneller und individueller Ebene fördern;
  • die Vielfalt der Fächer, Disziplinen und Hochschultypen berücksichtigen;
  • gleiche Zugangschancen zu digitalen Lehr-Lernangeboten sicherstellen;
  • die Möglichkeiten für Kooperation in der Lehre, im Bereich Service und Infrastrukturen oder auch in der Weiterbildung der Lehrenden nutzen, damit die Digitalisierung z. B. auch für kleinere Hochschulen umsetzbar ist;
  • sichere und verlässliche Technik bereitstellen und
  • Rechtssicherheit gewährleisten und über die Rechtslage informieren.

Anforderungen an den Einsatz digitaler Elemente in Lehre und Studium

Der Wissenschaftsrat plädiert dafür, das Studium mit Hilfe digitaler Elemente weiterzuentwickeln, unter Berücksichtigung neuer fachdidaktischer Erkenntnisse und der Vielfalt der Fächer. Ein stärker digital geprägtes Lehrangebot erfordert auch eine angepasste Didaktik, verändert die Rolle der Lehrenden und benötigt einen anderen Personal- und Ressourceneinsatz.

Empfehlungen an die Hochschulen

  • Digitale Lehrformate sollten genutzt werden, um Studierenden eine intensive Lernerfahrung mit verschiedenen Arten des Lernens zu ermöglichen und das selbstbestimmte, individuelle und kollaborative Lernen zu fördern. Die Studierenden sollten im Fachstudium Kompetenzen für die digitale Welt erwerben können und in der Lage sein, Technologien selbst anzuwenden.
  • Die Forschung zu didaktischen Konzepten für die digitale Lehre sollte intensiviert und verstärkt kooperativ organisiert werden. Vorhandene Konzepte sollten in verschiedenen Fächern erprobt und ihr Einsatz sollte systematisch evaluiert werden. Nachweislich gute Konzepte sollten in der Breite der Hochschulen bekannt gemacht werden.
  • Da Lehrerinnen und Lehrer Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Kompetenzen für die digitale Welt sind, ist der systematische Erwerb in den Studiengängen der Lehramtsausbildung dringend geboten. Dazu sollten die Fachdidaktiken, die einzelnen Fachwissenschaften und die Bildungswissenschaften enger zusammenarbeiten.
  • Die Hochschulen sollten Weiterbildungsangebote für Lehrende im Bereich digitaler Lehre aufbauen, auch in Kooperation mit anderen Hochschulen.

Empfehlungen an die Lehrenden

  • Lehrende sollten die Potenziale ausschöpfen, die der Einsatz digitaler Instrumente bietet: Sie können den Kompetenzerwerb seitens der Studierenden neu gestalten, neue didaktische Lehr- und Prüfungskonzepte erproben, die Lehre abwechslungsreicher gestalten und die Kommunikation mit den Studierenden intensivieren.
  • Sowohl Präsenz- wie Online-Lehre sollten interaktiv gestaltet werden, um Austausch, Diskurs und Feedback zu ermöglichen.
  • Lehrende, die sich in der digitalen Lehre engagieren möchten, sollten eng mit Spezialistinnen und Spezialisten für Mediendidaktik und Bildungstechnologien zusammenarbeiten. Im Einklang mit aktivierenden Lehr-Lernformaten sollten die Lehrenden auch innovative Prüfungsformen erproben.

Strategiebildung der Hochschulen für die Digitalisierung in Lehre und Studium

Wenn Lehrveranstaltungen sowie studien- und verwaltungsbezogene Prozesse verstärkt in den digitalen Raum verlegt werden, kann dies die Hochschule als Institution verändern. Hochschulen können die Digitalisierung gezielt für die Profilbildung nutzen. Viele haben dies bereits in Angriff genommen.

Alle Hochschulen sollten sich in der Digitalisierung in Lehre und Studium weiterentwickeln und das Thema strategisch bearbeiten. Dabei können sich Intensität und Zielsetzung unterscheiden, mit individuell unterschiedlichen finanziellen Implikationen. Die Digitalisierung kann zur Ausgestaltung von Profilmerkmalen wie Internationalisierung, Weiterbildung oder Inklusion genutzt werden. Die Profilentwicklung für die Digitalisierung in Lehre und Studium und deren Umsetzung betrifft alle Hochschulangehörigen und benötigt daher die Beteiligung aller Statusgruppen.

Digitaler Campus

Perspektivisch sollten alle Hochschulen die Prozesse in Lehre und Studium digitalisieren und damit einen digitalen Campus schaffen. Darunter wird der Zustand verstanden, in dem alle Services und Prozesse, die Studium und Lehre organisieren und unterstützen, digitalisiert sind, und somit ein durchgängig digitaler Raum etabliert ist. Dies sollte den gesamten Studienprozess umfassen, von der Studierendenanwerbung und der Studienvorbereitung über die Studieneingangsphase bis hin zum Studium selbst, zu den Prüfungen und zur Alumnae- und Alumni-Arbeit. Handlungsbedarf besteht bei der Interoperabilität von Systemen und Software-Lösungen; dies ist eine gemeinschaftliche Aufgabe der Hochschulen.

Internationalisierung

In der Digitalisierung liegt großes Potenzial, um die Internationalisierung in Studium und Lehre über den gesamten Studienverlauf hinweg voranzubringen und das internationale Profil der Hochschule weiterzuentwickeln. Auch die Administration der Studienverläufe wird zunehmend digitaler. Durch die Digitalisierung kann die Internationalisierung qualitativ verbessert, Flexibilität erhöht und in Einklang mit europäischen Standards gebracht werden. Digitalisierung und Internationalisierung sollten von Anfang an zusammengedacht werden. Für die Studierenden sind internationale Erfahrungen am intensivsten durch physische Mobilität. Virtuelle internationale Angebote für Studierende (incoming und outgoing) bieten aber eine gute Ergänzungsmöglichkeit und sollten gezielt gefördert werden. Die Hochschulen sollten die Möglichkeiten des Online-Studiums einsetzen, um gemeinsame Studiengänge, einzelne Module, Lehrveranstaltungen oder Projekte zusammen mit ausländischen Partnerhochschulen aufzulegen. Sie sollten Online-Formate für die Gewinnung internationaler Studierender, die sprachliche und kulturelle Vorbereitung von einheimischen und ausländischen Studierenden und die Alumnae- und Alumni-Arbeit nutzen.

Infrastruktur und Technologien für die Digitalisierung in Lehre und Studium

Die technische und räumliche Ausstattung der Hochschulen sollte die Digitalisierung in Lehre und Studium unterstützen. Dabei müssen sich auch diese Bereiche an den Zielen orientieren, die sich die einzelne Hochschule in der Digitalisierung gesteckt hat. Für alle Hochschulen gelten jedoch bestimmte technische und räumliche Mindestanforderungen, die sie erfüllen sollten.

  • In einer zunehmend digital geprägten Lehre werden Hochschulbibliotheken zu interaktiven Lernorten mit vielfältigen Nutzungsszenarien und sollten darauf räumlich und konzeptionell vorbereitet sein.
  • Die Hochschulen sollten gute Voraussetzungen schaffen, damit Lehrende innovative IT-Anwendungen und -Instrumente für die Lehre entwickeln und erproben können und wollen.
  • IT-Systeme und -Anwendungen sollten möglichst einfach und für alle Lehrenden und Studierenden bedienbar sein und barrierearm gestaltet sein. Es sollten ausreichend Schulungsangebote und Unterstützung für Lehrende und Studierende zur Verfügung stehen.
  • Die Hochschulen sollten die Entwicklung innovativer Technologien und Infrastrukturen für Lehre und Studium vorantreiben, durch entsprechende Forschung unterstützen und dies mit ihrem Hochschul- und Forschungsprofil verknüpfen.
  • Die Hochschulen sollten Bestandsbauten für die digitale Lehre umgestalten und Neubauten entsprechend planen. Sie sollten Räumlichkeiten für digitale, hybride und Online-Lehr-Lernformate vorhalten.
  • Um Finanzmittel möglichst effizient einzusetzen, sollte geprüft werden, welche Infrastrukturen hochschulübergreifend aufgebaut und genutzt werden könnten.

Rechtliche Fragen der Digitalisierung in Lehre und Studium

Die strategische Bearbeitung und Umsetzung der Digitalisierung in Lehre und Studium setzt einen entsprechenden Rechtsrahmen voraus, für den Politik und Hochschulen gemeinsam verantwortlich sind. Rechtsunsicherheiten bestehen gegenwärtig insbesondere im Bereich Daten- und Persönlichkeitsschutz, z. B. mit Blick auf die Beaufsichtigung von Studierenden im Rahmen von Online-Prüfungen oder den Einsatz von Learning Analytics. Hochschulen, die diese Technologien und Ansätze verwenden, müssen sicherstellen, dass dies unter Einhaltung des Datenschutzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte erfolgt. Im Bereich Urheberrecht besteht unter Lehrenden zum Teil noch keine hinreichende Klarheit darüber, wie und in welchem Umfang Fremdmaterialien in der eigenen Lehre verwendet und Studierenden elektronisch zugänglich gemacht werden dürfen. Die Hochschulen sollten sicherstellen, dass die Lehrenden über die geltende Rechtslage informiert sind – entweder durch eigene oder im Rahmen von Kooperationen zur Verfügung gestellte Beratungsangebote.

Unterstützungsstrukturen und Finanzierung für die Digitalisierung in Lehre und Studium

Die große Mehrheit der Hochschulen befindet sich heute mitten im Prozess der Digitalisierung. Um sie im Alltag aller Hochschulen zu verankern, ist eine Stärkung der bestehenden Unterstützungsstrukturen einschließlich des Personals erforderlich. Der Wissenschaftsrat empfiehlt insbesondere den Landeshochschulinitiativen, dem Hochschulforum Digitalisierung (HFD), dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und der Stiftung Innovation in der Hochschullehre, ein Bündnis zu bilden. Die Einrichtungen sollten sich untereinander vernetzen und für die Bereiche Didaktik, Infrastrukturausbau, Technologieentwicklung, Internationalisierung usw. ein gemeinsames oder arbeitsteiliges Vorgehen vereinbaren und wichtige Rechtsfragen hochschulübergreifend bearbeiten. Das Bündnis sollte Informations- und Vernetzungsangebote für Hochschulen und Lehrende zu verschiedenen Aspekten der Digitalisierung vorhalten.
Wo es sich anbietet, sollte es weitere Akteure einbeziehen, im Bereich Didaktik z. B. die Fachgesellschaften und bestehende oder mit Hilfe eines Bundesprogramms noch zu gründende fachspezifische Knotenpunkte und fachübergreifende Zentren (s. u.).

Für die Digitalisierung in Lehre und Studium sind Investitionen und langfristig angelegte Finanzierungsmechanismen nötig, mit denen die Hochschulen dauerhaft die vielfältigen und stetig zunehmenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung erfüllen und ihre Leistungsfähigkeit und Attraktivität als Lernorte der Zukunft sicherstellen können. Auch wenn die Digitalisierung stellenweise Effizienzreserven freisetzen kann, sind durch sie auf absehbare Zeit insgesamt keine Einsparungen zu erwarten. Stattdessen erfordert sie in vielen Bereichen einen zusätzlichen Mitteleinsatz, den die Hochschulen mit den ihnen aktuell und perspektivisch zur Verfügung stehenden Mitteln nicht bestreiten können. Auch die Länder allein werden nicht in der Lage sein, alle zusätzlichen Finanzierungsbedarfe zu decken. Die Digitalisierung ist ein laufender Prozess und eine dauerhafte Aufgabe der Hochschulen.

Der Wissenschaftsrat fordert dazu auf, z. B. für den Aufbau und Betrieb von Infrastrukturen oder die Weiterbildung von Lehrenden Anreize für kooperative Lösungen zu setzen, und hochschulübergreifende Kooperationen und Verbundlösungen in besonderem Maße zu unterstützen und zu finanzieren.

Empfehlungen an die Länder

  • Die aktuellen Lehrverpflichtungsverordnungen (LVVO) mit pauschalen Anrechnungsmöglichkeiten werden digitalen Lehrformaten z. T. noch nicht gerecht. Die unterschiedlichen Aufwände für die Erstellung, Betreuung und Anpassung digitaler Formate sollten bei der Anrechnung auf das Lehrdeputat berücksichtigt werden können. Außerdem sollten die LVVO Flexibilität für unterschiedliche Hochschulszenarien und Umsetzungsmöglichkeiten bieten.
  • Wo die nötige Rechtsgrundlage für beaufsichtigte Online-Prüfungen noch nicht besteht, sollte diese von den Gesetzgebern der Länder geschaffen werden.
  • Reguläre und dauerhafte Finanzierungsbedarfe im Zusammenhang mit der Digitalisierung sind von den Ländern zu übernehmen.

Empfehlungen an den Bund

  • Der Bund sollte den Förderschwerpunkt „Forschung zur Digitalen Hochschulbildung“ weiterentwickeln.
  • Der Bund sollte mit einem einmaligen und zeitlich befristeten Bundesprogramm fachspezifische Knotenpunkte (Hubs) und fachübergreifende Beratungs- und Unterstützungszentren sowie den Aufbau einer der Vernetzung dienenden Dachstruktur fördern. Damit sollte die Digitalisierung in Lehre und Studium in der Breite der Hochschulen vorangebracht werden.
  • Der Bund sollte prüfen, ob er sein bestehendes Engagement durch wiederkehrende, verlässliche Programme ausbauen kann.

Empfehlungen an Bund und Länder

  • Der Wissenschaftsrat empfiehlt Bund und Ländern, für die weitere Verbreitung und Nutzung von Open Educational Resources (OER) eine länderübergreifende Infrastruktur aufzubauen, die die vorhandenen Sammlungen und Repositorien über eine Meta-Suchmaschine miteinander verknüpft und so die Auffindbarkeit und Zugänglichkeit von Bildungsmaterialien bundesweit verbessert, möglichst über die verschiedenen Bildungsbereiche hinweg. Hierfür eignet sich die geplante Nationale Bildungsplattform (NBP) des Bundes, auf der außerdem Zeugnisse und Zertifikate sicher hinterlegt werden können sollten. Für den Bereich offener Bildungsmaterialien wäre eine Förderbekanntmachung im Rahmen der angekündigten OER-Strategie des Bundes ein geeignetes Instrument.
  • Über Finanzierungsmöglichkeiten für besondere transformationsbedingte Mehraufwände für die Digitalisierung in Lehre und Studium sollten Bund und Länder in Kommunikation treten und darüber eine Einigung erzielen. Dabei könnten u. a. die Chancen des Zukunftsvertrags genutzt werden.
  • Der Wissenschaftsrat hält eine Lösung für erforderlich, um die Kosten im Zusammenhang mit der Digitalisierung in Lehre und Studium zu decken. Sie muss administrativ unaufwändig sein. Die Hochschulen sollten die Mittel flexibel und entsprechend ihren individuellen Bedarfen für die Digitalisierung in Lehre und Studium einsetzen können.

Beim obigen Text handelt es sich um die Kurzfassung der „Empfehlungen zur Digitalisierung in Lehre und Studium“ des Wissenschaftsrats (https://www.wissenschaftsrat.de/download/2022/9848-22.pdf, 31.08.2022, CC BY-SA).

Anmerkung H. Witt: Zu den Mitgliedern des Wissenschaftsrats zählen neben der Vorsitzenden und dem Generalsekretär eine wissenschaftliche Kommission und eine Verwaltungskommission. Die Verwaltungskommission besteht aus Entsandten der Bundesregierung und der Länderregierungen. Auffällig ist, dass Hamburg als einziges Bundesland von der gängigen Praxis abweicht, die Landesminister:in (beziehungsweise Senator:in) für Wissenschaft in diese Kommission zu entsenden. Mitglied der „Kaufmannsstadt“ an der Elbe in der Verwaltungskommission des Wissenschaftsrats ist nämlich nicht die Wissenschaftssenatorin, sondern: Der Finanzsenator. Da fällt einem doch gleich wieder ein, dass dieser öffentlich von erheblichen Einsparpotenzialen durch die Ausweitung von New Work- bzw. Digitalisierungspraktiken in der Hamburger Verwaltung gesprochen haben soll.