Der neu eingeführte § 5a der Hamburger Lehrverpflichtungsverordnung (§ 5 a LVVO) erlaubt Lehrpersonen, bis zu 25% ihrer Lehrverpflichtung mit Online-Veranstaltungen zu erfüllen, sofern sie diese in „interaktiver Form“ durchführen und aktiv betreuen. Diese Bedingungen klingen sinnvoll, aber wie erfüllt man sie konzeptionell? Wie Lehrende der WiSo-Fakultät Online-Veranstaltungen auf ihre Lehrverpflichtung angerechnet wird, ergibt sich aus den Vorgaben des Dekanats. Demnach sollen sie sich mit ihrer zuständigen Programmdirektion abstimmen. Sie sollen ihr anhand eines Betreuungskonzept darlegen, dass sie regelmäßig mit ihren Studierenden interagieren. Hilfestellung für die didaktische Planung verspricht ein Vortrag von Prof. Dr. Christian Decker (HAW) am kommenden Freitag an der UHH. Decker referiert, wie ein Betreuungskonzept im Sinne der LVVO nach einem hochschuldidaktischen Verständnis entwickelt werden kann.
Hamburger Zentrum für Universitäres Lehren und Lernen der UHH, 7.10.2016, 9-30-10.30h, Schlüterstr. 51, 2. Etage, Raum 2018.
Anmeldung erbeten an tobias.schmohl@uni-hamburg.de.
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