Seit Juni 2014 sorgt ein Strategiepapier der Wissenschaftsbehörde (BWF) für Diskussionen. Auf 69 Seiten skizzierte die Behörde „Strategische Perspektiven für die hamburgischen Hochschulen bis 2020„. Das Abendblatt eröffnete die Debatte mit Verweisen auf das „überraschend deutliche“ Bekenntnis der Behörde zu „mehr Exzellenz“ sowie „Traditionalisten“, die das kritisch sehen würden. Hochschulpräsidenten kritisierten, die BWF habe das Strategiepapier quasi im Alleingang entwickelt. Nun liegt eine Stellungnahme des Uni-Präsidiums vor. Interessant an der ganzen Angelegenheit: Nachdem der Hype um MOOCs sich schon auf das Hamburger Hochschulrecht ausgewirkt hat, bekräftigen das Strategiepapier und die Erwiderung des Uni-Präsidenten erneut die Bedeutung des eLearning. Eine Zusammenfassung.
BWF: „Der Senat misst der Entwicklung digitaler Lehrangebote an Hochschulen eine hohe Bedeutung bei“
In ihrem Strategiepapier gibt die BWF den Hochschulen das Ziel vor, im Rahmen von Digitalisierungsstrategien neue Konzepte zu entwickeln und zu nutzen (S.19).
Angesichts eines deutlichen Trends zur Digitalisierung von Lehrangeboten müssten die Hochschulen sich „strategisch positionieren und die damit verbundenen Potenziale zur Verbesserung der Lehre und für einen breiteren Bildungszugang nutzen“ (ebd.).
Die BWF betont die anstehenden Änderungen im Hochschulrecht. Die Novelle des Hamburgischen Hochschulrechts berücksichtige die wachsende Bedeutung der digitalen Lehre.
Die Novelle zähle Online-Lehrveranstaltungen zu den Aufgaben der Hochschulen und ermögliche ferner die Anrechnung digitaler Lehre auf die Lehrverpflichtungen der Lehrenden.
eLearning-Büros als beispielhafte Basis eines Kulturwandels an den Hochschulen
Das an der UHH etablierte Netzwerk der eLearning-Büros würdigt das Papier beispielhaft als Basis für einen Kulturwandel:
Aufbauend auf ihren bereits vorhandenen Beratungsinfrastrukturen (zentrale wie dezentrale Stellen wie beispielsweise E-Learning-Büros) zu Konzeption und Umsetzung digitaler Angebote müssen die Hochschulen noch stärker eine hochschulinterne Kultur befördern, in der digitale Medien genauso selbstverständlich sind wie bewährte herkömmliche Lehr-und Lernmittel.
Zur Förderung eines solchen Kulturwandels an den Hochschulen bedarf es nach Auffassung der BWF der „fortgesetzten Medienkompetenzschulung“ von Lehrenden und Studierenden und der Schaffung von Anreizstrukturen, etwa Qualifikationszertifikate für Nachwuchslehrende.
Digitale Angebote – zum Hochschulmarketing und zur Öffnung der Hochschulen
Weiterhin wünscht sich die Behörde „digitale Konzepte für ein nationales und internationales Hochschulmarketing sowie auch eine Öffnung der Hochschulen durch öffentlich zugängliche („open“) digitale Bildungsangebote“. Vor dem Hintergrund des internationalen Wettbewerbs um Studierende und Wissenschaftler handele es sich hierbei um strategische Entwicklungsaufgaben (S.19f.).
Ebenfalls wichtig sind nach Auffassung der BWF digitale Angebote in der Weiterbildung Berufstätiger und solche für junge Studieninteressierte.
Die Behörde für Wissenschaft und Forschung sei mit den Hochschulen in einen Abstimmungsprozess getreten mit dem Ziel, die Digitalisierungsstrategien an den Hochschulen weiter zu entwickeln und neue konzeptionelle Ansätze „gemeinsam mit ihnen auszuloten“.
Damit spricht das Papier die von der Behörde angeregte AG Digitales Lernen an, an der sich die hamburgischen Vizepräsidenten Studium und Lehre und eLearning-Experten der Hochschulen beteiligen. Die AG war nach einem Auftakttreffen beim Ersten Bürgermeister Olaf Scholz einberufen worden, an dem zahlreiche Personen aus Politik und Hochschulen teilgenommen haben.
Wie wichtig dem Senat das Thema Digitalisierung ist, mag sich auch daran zeigen, dass Olaf Scholz auf der diesjährigen „Campus Innovation“ offenbar eine Keynote hält.
Präsidium: „Die Universität arbeitet seit Jahren daran, Digitalisierungsstrategien im Lehrbereich weiter umzusetzen“
In seiner aktuellen Stellungnahme zu dem Papier der Behörde betont nun das Präsidium, die Universität arbeite seit Jahren daran, Digitalisierungsstrategien im Lehrbereich weiter umzusetzen (S.6).
Insofern gebe das Perspektivpapier den bereits erreichten Stand im eLearning-Bereich wieder.
In der Frage der Einführung von international zugänglichen Kursangeboten folge die Universität den von der AG Digitales Lernen (siehe oben) „in Entwicklung befindlichen Vorstellungen“ sowie der Beschlussfassung des Senats der Hochschulrektorenkonferenz vom 24.6.2014.
Dabei handelt es sich um das „HRK-Positionspapier zu MOOCs im Kontext der digitalen Lehre„, mit dem die Hochschulpräsidenten die „Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten einer Weiterentwicklung der digitalen Lehrformate“ befürworten.
Zur Frage der Internationalisierung heißt es dort:
MOOCs können als zusätzliche Komponente für Internationalisierungsstrategien genutzt werden. Einerseits können durch MOOCs Wettbewerbsfähigkeit und Mobilität gefördert werden. Andererseits sind MOOCs kein Ersatz für einen Auslandsaufenthalt. MOOCs können aufgrund ihrer weltweiten Verfügbarkeit zur kulturellen Vielfalt beitragen, durch Standardisierung aber auch kulturelle Uniformität erzeugen.
Bei MOOCs gehe es darum, Potenziale und Probleme zu identifizieren und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob MOOCs „Mehrwerte für die einzelne Hochschule erzeugen“. MOOCs eigneten sich nicht als Sparmodelle, so die HRK in dem Papier.
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